MAM private Entertainment     ·  A 9020 Klagenfurt  ·  Tel.: +43(0)676/845707100  ·  Tel.: +43(0)676/845707300    Impressum

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                                 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN.

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1. Gegenstand des Vertrages:
MAM privateEntertainment vermittelt für den Auftraggeber eine Begleitdienstleistung. Die volle Vergütung
ist durch den Auftraggeber vor der Dienstleistungserbringung an MAM private Entertainment zu zahlen. nimmt der Auftraggeber die vereinbarte Dienstleistung nicht oder nicht in vollem Umfang in Anspruch, bleibt er gleichwohl zur Zahlung der vollen Vergütung verpflichtet. MAM private Entertainment hat die vom Auftraggeber gezahlte Vergütung nur dann zurückzuerstatten, wenn die Begleitperson schuldhaft mit der Leistungserbringung nicht beginnt.
Sämtliche bei der Dienstleistungserbringung entstehenden Kosten bzw. Spesen, insbesondere für die gewünschte Begleitperson, werden zusätzlich zur Vergütung durch den Auftraggeber getragen.

2. Zahlungsweise:
Die Zahlung kann wie folgt ablaufen:
-
die Zahlung in Bar bei der  Begleitperson.
- per Überweisung auf das Geschäftskonto die
Event- und Begleitagentur MAM private Entertainment

Unser Geschäftskonto lautet wie folgt:
Volksbank Kaernten
BLZ 00000
Konto-Nr. 00000000000

3. Rechte und Pflichten von MAM private Entertainment:
MAM private Entertainment hat dafür Sorge zu tragen, dass die vermittelte Begleitperson über die vereinbarten Daten zu Ort, Zeit und Art der Leistungserbringung informiert ist.
MAM private Entertainment hat dafür Sorge zu tragen, dass eine Verbindungsaufnahme zwischen dem Auftraggeber und der Begleitperson erfolgen kann. MAM private Entertainment ist zur Erbringung der Dienstleistung nur verpflichtet, wenn vor Auftragsbeginn die vereinbarte Vergütung oder Vergütungsanzahlung durch den Auftraggeber geleistet wurde. Die vertragliche Dienstleistung umfasst die Begleitung des Auftraggebers durch die gewünschte Person zu geschäftlichen oder privaten Zwecken, jedoch ausdrücklich keinerlei sexuelle Handlungen. MAM private Entertainment haftet nicht für die Handlungen der Begleitperson, die insoweit völlig eigenverantwortlich gegenüber dem Auftraggeber auftritt und nicht als Erfüllungsgehilfe von MAM private Entertainment  gilt. Eine Haftung für die Qualität der Dienstleistungserbringung durch die Begleitperson wird durch  MAM private Entertainment  nicht übernommen.

4. Pflichten des Auftraggebers:
Der Auftraggeber hat gegenüber
MAM private Entertainment und anschließend gegenüber der Begleitperson den beabsichtigten konkreten Zweck, den Umfang und Besonderheiten der gewünschten Leistung mitzuteilen. Der Auftraggeber trägt weiterhin dafür Sorge, dass die Begleitperson im Rahmen der Auftragsdurchführung in keiner Weise in ihrer körperlichen Unversehrtheit oder hinsichtlich ihres Eigentums gefährdet wird. Für jegliche materielle und immaterielle Schäden, die der Begleitperson oder MAM private Entertainment aus der Auftragsumsetzung durch den Auftraggeber erwachsen und die nicht durch MAM private Entertainment oder die Begleitperson zu vertreten sind, haftet der Auftraggeber. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Begleitperson zum Ende des Auftrags wieder an den ursprünglichen Ort der ersten Verbindungsaufnahme auf Kosten des Auftraggebers zurückbefördert wird. Abweichende Vereinbarungen bleiben davon unberührt.
 

5. Entgelt und Zahlungsbedingungen

Die MAM private Entertainment Dienste sind kostenlos, sofern nichts anderes angegeben ist. Soweit entgeltpflichtige Dienste angeboten werden, wird das Mitglied vor der Nutzung gesondert über die Kosten des Dienstes und die Zahlungsweise informiert. Soweit von Dritten kostenpflichtige Dienste im Rahmen des MAM private Entertainment Netzwerkes angeboten werden, erfordern diese eine gesonderte Anmeldung und ein Vertrag kommt direkt mit dem Dritten zustande. Soweit Waren oder Dienstleistungen über die Teilnehmer an den MAM private Entertainment Diensten angeboten werden, kommen etwaige Verträge ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Anbieter (Begleiterinnen, Tänzerinnen) solcher Geschäfte zustande.


6 Reisen:
Bei Reisen oder Urlaubsbegleitungen müssen die Tickets und Einzelzimmerbuchungen vorab getätigt werden, und der Agentur 
MAM private Entertainment vorgelegt werden. Nur dann ist es uns möglich unseren Mitarbeitern eine seriöse Reise zu genehmigen.

7. Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des Vertrages insgesamt nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die jeweilige gesetzliche Regelung bzw. Auslegung.

 

8. Urteile Steuerbescheide

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