
1. Gegenstand des
Vertrages:
MAM privateEntertainment vermittelt für den Auftraggeber eine
Begleitdienstleistung.
Die volle Vergütung
ist durch den Auftraggeber vor der
Dienstleistungserbringung an
MAM private Entertainment zu zahlen. nimmt
der Auftraggeber die vereinbarte Dienstleistung nicht oder nicht in vollem
Umfang in Anspruch, bleibt er gleichwohl zur Zahlung der vollen Vergütung
verpflichtet.
MAM private Entertainment hat die vom
Auftraggeber gezahlte Vergütung nur dann zurückzuerstatten, wenn die
Begleitperson schuldhaft mit der Leistungserbringung nicht beginnt.
Sämtliche bei der Dienstleistungserbringung entstehenden Kosten bzw. Spesen,
insbesondere für die gewünschte Begleitperson, werden zusätzlich zur
Vergütung durch den Auftraggeber getragen.
2. Zahlungsweise:
Die Zahlung kann wie folgt ablaufen:
-
die Zahlung in Bar bei der Begleitperson.
- per Überweisung auf das Geschäftskonto die
Event- und Begleitagentur
MAM private Entertainment
Unser Geschäftskonto lautet wie folgt:
Volksbank Kaernten
BLZ 00000
Konto-Nr. 00000000000
3. Rechte und Pflichten
von MAM private Entertainment:
MAM private Entertainment hat dafür Sorge zu
tragen, dass die vermittelte Begleitperson über die vereinbarten Daten zu
Ort, Zeit und Art der Leistungserbringung informiert ist.
MAM private Entertainment hat dafür Sorge zu
tragen, dass eine Verbindungsaufnahme zwischen dem Auftraggeber und der
Begleitperson erfolgen kann.
MAM private Entertainment ist zur Erbringung
der Dienstleistung nur verpflichtet, wenn vor Auftragsbeginn die vereinbarte
Vergütung oder Vergütungsanzahlung durch den Auftraggeber geleistet wurde.
Die vertragliche Dienstleistung umfasst die Begleitung des
Auftraggebers durch die gewünschte Person zu geschäftlichen oder privaten
Zwecken, jedoch ausdrücklich keinerlei sexuelle
Handlungen.
MAM private Entertainment haftet nicht für
die Handlungen der Begleitperson, die insoweit völlig eigenverantwortlich
gegenüber dem Auftraggeber auftritt und nicht als Erfüllungsgehilfe von
MAM private Entertainment gilt.
Eine Haftung für die Qualität der Dienstleistungserbringung durch die
Begleitperson wird durch
MAM private Entertainment nicht übernommen.
4. Pflichten des Auftraggebers:
Der Auftraggeber hat gegenüber
MAM private Entertainment und anschließend
gegenüber der Begleitperson den beabsichtigten konkreten Zweck, den Umfang
und Besonderheiten der gewünschten Leistung mitzuteilen.
Der Auftraggeber trägt weiterhin dafür Sorge, dass die Begleitperson
im Rahmen der Auftragsdurchführung in keiner Weise in ihrer körperlichen
Unversehrtheit oder hinsichtlich ihres Eigentums gefährdet wird.
Für jegliche materielle und immaterielle Schäden, die der
Begleitperson oder
MAM private Entertainment aus der
Auftragsumsetzung durch den Auftraggeber erwachsen und die nicht durch
MAM private Entertainment oder die
Begleitperson zu vertreten sind, haftet der Auftraggeber.
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Begleitperson
zum Ende des Auftrags wieder an den ursprünglichen Ort der ersten
Verbindungsaufnahme auf Kosten des Auftraggebers zurückbefördert
wird. Abweichende Vereinbarungen bleiben davon unberührt.
5. Entgelt
und Zahlungsbedingungen
Die
MAM private Entertainment
Dienste sind kostenlos, sofern nichts anderes angegeben ist. Soweit
entgeltpflichtige Dienste angeboten werden, wird das Mitglied vor der
Nutzung gesondert über die Kosten des Dienstes und die Zahlungsweise
informiert. Soweit von Dritten kostenpflichtige Dienste im Rahmen des
MAM private Entertainment
Netzwerkes angeboten werden, erfordern diese eine gesonderte Anmeldung und
ein Vertrag kommt direkt mit dem Dritten zustande. Soweit Waren oder
Dienstleistungen über die Teilnehmer an den
MAM private Entertainment
Diensten angeboten werden, kommen etwaige Verträge ausschließlich zwischen
dem Kunden und dem Anbieter (Begleiterinnen, Tänzerinnen) solcher Geschäfte
zustande.
6 Reisen:
Bei Reisen oder Urlaubsbegleitungen müssen die Tickets und
Einzelzimmerbuchungen vorab getätigt werden, und der Agentur
MAM private Entertainment vorgelegt werden.
Nur dann ist es uns möglich unseren Mitarbeitern eine seriöse Reise zu
genehmigen.
7. Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so wird davon
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des Vertrages insgesamt nicht
berührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt
die jeweilige gesetzliche Regelung bzw. Auslegung.
8.
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